Damit eine Leistung "so richtig ist", muss sie drei Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie muss so sein, wie Sie es haben wollten.
Beispiel:
Das Dach Ihres Wohnhauses sollte mit einfachen, roten Dachziegeln gedeckt werden.
Dann wären noch so teure blau-glänzende Dachziegel nicht in Ordnung. Das ist der einfachste Fall, da es sich um eine augenscheinliche Abweichung vom Leistungssoll handelt. Die Dachdeckung wäre allein schon dadurch nicht in Ordnung.
2. Sie muss bestimmungsgemäß funktionieren.
Beispiel:
Die Fenster wurden ebenfalls erneuert, ihr Lack strahlt im gewünschten Weiss: Aber leider verstehen Sie seitdem auch bei geschlossenen Fenstern jedes Wort, das die Passanten auf der Straße reden.
Der Fall ist komplizierter, da hier die Ursache der Verschlechterung zu klären ist.
Wenn Sie zum Beispiel vorher Schallschutzfenster eingebaut hatten und hätten jetzt „normale“ Fenster bestellt, dann erfüllen die neuen Fenster - vermutlich - die bestimmungsgemäße Funktion, auch wenn diese Ihnen nicht genügen sollte.
3. Sie darf keine Sollabweichungen aufweisen.
Beispiel:
Beim Frühjahrsputz im strahlenden Sonnenschein entdecken Sie, dass das Becken des drei Jahre alten Design-Porzellan-Waschtisches auf der Innenseite einen feinen Sprung zu haben scheint. Der Installateur, der den Waschtisch samt den Armaturen geliefert und montiert hatte weist Ihnen die Schuld zu – da sei Ihnen sicher mal was in das Becken gefallen.
Die Überprüfung durch den Baugutachter ergibt aber, dass der Sprung unter der völlig intakten Glasur liegt. Damit ist klar, dass der Riss schon vor dem Aufbringen der Glasur vorhanden gewesen sein muss und nicht in Ihrer Verantwortung liegt. Die Leistung ist deshalb nicht in Ordnung.
In der Praxis ist es leider nicht immer so eindeutig. Umso wichtiger ist es für Sie, zu wissen, wer bei objektiver Betrachtung die Verantwortung zu tragen hat.
Als aktiv planende Ingenieure und Architekten überblicken wir die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Gewerken.
Und aus der Bauleitung kennen wir die typischen Fehler. War es vielleicht viel zu heiß zum Betonieren?
War das Mauerwerk gegen Tagwasser geschützt? War der Estrich richtig trocken bevor der Boden verlegt wurde?
Wir klären für Sie die Ursachen der Mängel ganzheitlich; ebenso deren Relevanz für einen eventuell eingetretenen Schaden.
Sollte Ihr Vertragspartner danach nicht einsichtig sein, so bieten unsere Ergebnisse Ihrem Rechtsbeistand eine fundierte Basis in einer eventuell strittigen Auseinandersetzung.
Haben sie eine Leistung erhalten, die nicht richtig ist?
Email: baugutachten@hook.de
Telefon: +49 (0) 6202 / 5788 675