Bauabnahme
Sie bauen oder Sie kaufen einen Neubau?
Bei Neubauten unterstützen Sie bei der Abnahme Ihrer neuen Wohnung oder Ihres Hauses. Gerne senden wir Ihnen unsere Standard-Informationen zu.
Geld sparen? - Ja, gerne! Aber nicht bei der Bauabnahme!
Bei der Bauabnahme von neuen (Wohn-)Gebäuden werden sämtliche Rechte und Pflichten auf den Bauherren / Eigentümer / Käufer übertragen. Mit Unterzeichnung der Bauabnahme bestätigen Sie den Kauf.
Entdecken Sie im Nachhinein Baumängel, müssen diese von Ihnen - z.B. mit einem Gutachten auf eigene Kosten - nachgewiesen werden.
Beim Bau kann immer etwas schief gehen. Besonders schlimm: Manche Mängel sind für Laien erst nach Jahren sichtbar, die dann eine böse Überraschung erleben. Deswegen gilt für Käufer: Vertrauen ist gut, aber die Kontrolle durch einen zertifizierten Gutachter ist unabdingbar. Denn bei der Abnahme erfolgt die "Umkehr der Beweislast". Das heißt, es ist im Nachhinein extrem schwierig und teuer, Mängel vom Bauträger beseitigt zu bekommen.
Wir bieten Ihnen deshalb Sicherheit: Durch jahrzehntelange und professionelle Erfahrung prüfen wir Ihre neuen vier Wände bereits bei der Bauabnahme auf Herz und Nieren. Und falls Probleme auftauchen, stehen wir Ihnen natürlich sachverständig zur Seite.
Ziehen Sie zufrieden in ihr neues Heim. Stressfrei, sicher, ohne böse Überraschungen.
...oder verwenden sie einfach unser Kontaktformular!
Wenn sie noch unschlüssig sind oder Fragen zur Erstberatung haben: Fragen Sie einfach!
Per Email oder Telefon (06202/5788-675) informieren wir Sie gerne weiter unverbindlich zu unserem Angebot.
Bauschäden sind oft komplex. Risse, Schimmel, Feuchte, ob im Keller, im Dach, auf dem Balkon, im Bad, an der Fassade, in Beton, in Mauerwerk, im Putz, in Fliesen, auf Holz, sie alle haben sehr unterschiedliche Ursprünge.
„Ohne Sie hätte ich höchsten 20% der Mängel gefunden.“ schrieb mir gerade der Käufer einer hochwertigen Neubau-Eigentumswohnung. Das ist völlig normal, denn in der Regel ist es das erste Mal, dass Sie eine Immobilie „abnehmen“ sollen. Dazu kommt die Freude, dass man endlich in die neue Wohnung, das neue Haus einziehen kann.
„Ohne Sie hätte ich höchsten 20% der Mängel gefunden.“
Und wenn Sie einen „Mangel“, eine Sollabweichung, wie es heute heißt, sehen:
Den Mangel zu beanstanden ist das eine. Die häufigste Antwort darauf ist „Das ist kein Mangel, das ist innerhalb der Toleranz." Oder: “Das ist der übliche Standard.“, „Das ist in der
Norm“. Oder eine der Besten: “Ja, die Wand ist schief [hier: fast fünf Zentimeter allein im Bereich der Duschtasse (Anmk. d. G.)] - aber da wird man jetzt nichts mehr
ändern.“
„Das ist kein Mangel, das ist innerhalb der Toleranz.“
Hört man oft, stimmt aber selten.
Stimmt das? Ist das wirklich eine Bagatelle?
Wo steht das? Ist das nicht doch ein Mangel? Muss der Verkäufer die Beanstandung beheben oder wie es heute heißt „Nacherfüllung leisten“? Welche DIN-Norm ist hier anzuwenden? Wer muss die Kosten tragen?
Damit wir Sie zu den vielen Aspekten des Bauens und des Abnahme der Leistung bestens beraten können, bilden wir uns regelmäßig in viele Richtungen weiter. Dafür sind Seminare und Konferenzen eines der besten Mittel, da hier an realen Fällen Streitpunkte, Urteile, Normen und Fragen zum „Stand der Technik“ dargelegt, diskutiert, hinterfragt und auch kritisiert werden. Professoren, Richter, Mitglieder der DIN-Normungsausschüsse und Referenten aus Forschung und Wissenschaft vermitteln Fachwissen auf dem aktuellen Stand - und wie es anzuwenden und auszulegen ist.
Unserer Liste soll Ihnen einen kleinen Einblick verschaffen, wie diese Weiterbildungen aussehen.
Dabei wird Ihnen auffallen, dass einige Themen vermehrt auftauchen:
Damit wir diese Fragen auch in Zukunft für Sie kompetent beantworten können, bilden wir uns ständig weiter:
Seminar: Der Umgang mit Bagatellmängeln bei Bauträgerprojekten 10. März 2019
Mängelbewertung mit subjektiver Werteigenschaften, Bagatellen, hinnehmbare und beseitigende Mängel, Begrenzung des
Bagatellmangel-Risikos, Beurteilung von Rissen, Schadensbeispiele Schallschutz, Glas- und Fensterschadensfälle
11. Bausachverständigentag Südwest 16. Mai 2018
44. Aachener Bausachverständigentage 2018 - Thema: Fehlerfrei doch mangelhaft 16. April 2018
Themen: Hinzunehmende Unregelmäßigkeit, hinnehmbarer oder zu beseitigender Mangel? Und weitere.
Schimmelschäden 11. April 2018
Wieso wachsen Schimmelpilze? Schimmelpilze - eine Gefahr für die Gesundheit? Rechtliche Bedeutung von Schimmel.
Langfristige Beseitigung von Schimmelpilzen. Und weitere.
IBR-Seminar: Anwaltliche Strategien im Sachverständigenrecht 07. Dezember 2017
Schäden an Mauerwerk 15. November 2017
Woher kommen Risse? Wie wirken sie sich aus? Was tun bei Rissen? Brandschäden, Schäden durch Bewuchs und Pflanzen.
Dazu nützliche Tipps und weiteres.
Seminar: Schäden an Stahlbeton und baustatische Aspekte bei der Beurteilung von Bauschäden
14. September
2017
Stuttgarter Bausachverständigentag 2016 25. Februar 2016
Unter anderem zu Wärmedämmverbundsystemen, neuen Abdichtungsnormen und Regeln zum barrierefreien Bauen.
Email: baugutachten@hook.de
Telefon: +49 (0) 6202 / 5788 675